An die Eltern

Liebe Eltern, Liebe Sorgeberechtigte,

wir möchten Sie herzlich einladen, uns zusammen mit Ihrem Kind auf unseren Standanlagen zu besuchen und unseren Sport kennenzulernen. In den folgenden Absätzen haben wir einige allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Die Altersuntergrenzen sind nicht auf das Bogenschießen oder das Lichtpunktschießen anzuwenden, hier gelten rechtlich keine!

Warum ist eine Einverständniserklärung notwendig, damit mein/unser Kind am Schießbetrieb teilnehmen darf?

Nach §36, Abs. 2 der aktuell gültigen Verordnung zum Waffengesetz (1, WaffV) ist das Erklären einer Einverständnis notwendig.

Einverständniserklärung : Siehe Download

Welche Altersuntergrenzen gelten?

Kinder dürfen ab Vollendung des 12. Lebensjahres mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten und unter Aufsicht einer geeigneten Person mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen schießen. Ausnahmen von dieser Altersregelung kann die zuständige Behörde auf Antrag genehmigen (ab Vollendung des 10. Lebensjahres).

Jugendliche dürfen nach Vollendung des 14. Lebensjahres zusätzlich mit Kleinkalibrigen Waffen schießen. Hierzu ist ebenfalls ein schriftliches Einverständnis der Sorgeberechtigten notwendig.
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist keine schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten mehr notwendig.

Was sind Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen?

Dies sind Waffen, bei den kalte Gase (z.B. Druckluft) zum Antrieb des Geschosses verwendet werden, und eine Geschossenergie von 7,5 Joule nicht überschritten wird. Diese werden auch als erlaubnisfreie Waffen bezeichnet.

Was sind Kleinkalibrige Waffen?

Dies sind waffenbesitzkarten- und bedürfnispflichtige Waffen, welche einen Geschossdurchmesser von bis zu 5,6mm (Kaliber .22. l.r.) haben.

Welche Voraussetzungen muss eine "geeignete" Aufsicht mitbringen?

Die Aufsicht auf einem Schießstand muss Inhaber einer Waffensachkunde-Lizenz (incl. Lizenz zur Schießstandaufsicht) sein. Zudem muss sie eine Lizenz zur Kinder- und Jugendaufsicht (JuBaLi) oder eine entsprechend höherwertige Trainer- oder Übungsleiterlizenz vorweisen können. Inhaber dieser Lizenzen haben in Lehrgängen Kenntnisse in den Bereichen "Verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen", Pädagogik und Trainingslehre erworben und diese in Prüfungen nachgewiesen.

 

Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Jugendleiter Catrin  und Sylke zu den Trainingszeiten zur Verfügung.

 Schützenhaus Rodenberg während der Trainingszeiten